Übergabe von Lizenzrechten an nationale Organisationen von Rudolf Steiner- und Waldorfschul-Assoziationen
Die Verantwortung und das Recht der Lizenzvergabe kann und soll bei Vorliegen entsprechender Strukturen an Einrichtungen übertragen werden, die in dem betreffenden Land die Verantwortung für die gemeinsamen Belange der Schulen bzw. Kindergärten übernommen haben und daher als nationale Assoziationen anzusehen sind. Hier mehr
Schutz des pädagogischen Konzepts von Rudolf Steiner
Nach fast 100 Jahren, in denen sich die Waldorfpädagogik in 60 Ländern und auf fünf Kontinenten weltweit verbreitet hat, drängte sich eine Lösung zur Frage der Verantwortung und des Schutzes des pädagogischen Konzepts Rudolf Steiners auf.
Anfang 2016 vereinbarten der Bund der freien Waldorfschulen (BdFWS), historischer Inhaber des Markenrechts «Waldorf» und «Rudolf Steiner», und der Haager Kreis - Internationale Konferenz für Steiner Waldorf Pädagogik (IK) in Kooperation mit der Internationalen Assoziation für Steiner/Waldorf Early Childhood Education (IASWECE) deshalb die Beschreibung eines Verfahrens zur Vergabe eines Lizenzvertrages für die Marke «Waldorf» bzw. «Rudolf Steiner» für pädagogische Einrichtungen in Ländern ohne Assoziationen. Hier mehr
Bei Fragen und allen Anliegen in Bezug auf das Markenrecht wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail-Adresse: licence@
waldorf-international.org
Nach einer allfälligen Ablehnung eines Antrages einer Assoziation kann bei der gemeinsamen Schiedsstelle (mediation@
waldorf-international.org) eine Überprüfung verlangt werden.