Die Verantwortung und das Recht der Lizenzvergabe kann und soll bei Vorliegen entsprechender Strukturen an Einrichtungen übertragen werden, die in dem betreffenden Land die Verantwortung für die gemeinsamen Belange der Schulen bzw. Kindergärten übernommen haben und daher als nationale Assoziationen anzusehen sind...
Nach fast 100 Jahren, in denen die Waldorfpädagogik sich international verbreitet hat - in 60 Ländern und auf fünf Kontinenten – ist die Frage der Verantwortung und des Schutzes des pädagogischen Konzepts Rudolf Steiners überfällig. Deshalb haben Anfang 2016 der Bund der freien Waldorfschulen - historischer Inhaber des Markenrechts „Waldorf“ und „Rudolf Steiner“ - und der Haager Kreis - Internationale Konferenz für Steiner Waldorf Pädagogik (IK) in Kooperation mit der Internationalen Assoziation für Steiner/Waldorf Early Childhood Education (IASWECE) die Beschreibung eines Verfahrens zur Vergabe eines Lizenzvertrages für die Marke „Waldorf“ bzw. „Rudolf Steiner“ für pädagogische Einrichtungen in Ländern ohne Assoziationen, vereinbart...
Bei Fragen und allen Anliegen in Bezug auf das Markenrecht wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail Adresse:
licence@waldorf-international.org